Wenn schon Wind, dann Bürger*innen-Windparks

Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Aber wie können wir als Bürger*innen daran teilhaben? Eine Lösung sind sogenannte Bürger*innen-Windparks. Diese Windparks werden „von den Bürger[*innen] der Region selbst in Form einer Gesellschaft betrieben“ (EE.SH, 2019). Möglichst alle betroffenen Anwohner*innen sollen beteiligt werden. Bürger*innen-Windparks tragen zu einem gerechten Ausbau der erneuerbaren Energien bei und ermöglichen den Bezug von lokalem grünem Strom.

Diese Art von Windparks sind häufig genossenschaftlich organisiert. In Schleswig-Holstein gibt es dazu schon einige Erfolgsgeschichten. Laut EE.SH haben beispielsweise in Nordfriesland die Anwohner*innen der umliegenden Gemeinden Anteile an bereits über 90 Prozent der Windparks. Auch wenn z.B. langwierige Genehmigungsprozess Hürden darstellen können, setzt sich das Konzept immer mehr durch. Meist sind die Gesellschaften direkt am Gemeinwohl in der Gemeinde orientiert.  Ein Beispiel ist der Bürger*innen-Windpark Süderdeich, dessen Stiftung „Kinder des Windes“ soziales Engagement für die Region leistet.

Dich interessiert das Thema? Du möchtest dich in deiner Gemeinde für einen Bürger*innen-Windpark einsetzen? Dann komm mit deinen Fragen am 10.05. von 19 bis 20.30 Uhr zu unserem digitalen Community-Klönschnack „Wenn schon Wind, dann ein Bürger*innen-Windpark“ mit dem Bürgerwindpark Süderdeich und Rechtsanwältin Frederike Wriedt. Wir bitten um Voranmeldung an bewirk@boell-sh.