17. Juni 2026

Wärme-Glossar – Klimafreundliche Wärmeversorgung: Gesetze und Verordnungen

Wärme-Glossar

Fachbegriffe können schnell für Verwirrung sorgen. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe und gibt Orientierung für gemeinschaftliche Wärme-Projekte. Los geht’s in der Kategorie Gesetze und Verordnungen.

Gesetze und Verordnungen für klimafreundliche Wärmeversorgung

Um die Energiewende und damit auch die Wärmeversorgung zu regeln, gibt es eine Reihe an Gesetzen und Verordnungen. Im Folgenden haben wir diejenigen aufgelistet, die häufig angeführt werden und in unseren Augen besonders relevant sind. Außerdem haben wir wichtige Modelle aufgeführt, die mit diesen Gesetzen in Verbindung stehen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG zielt darauf ab, den Energiebedarf im Gebäudesektor zu senken und den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu beschleunigen. Es ist auch als „Heizungsgesetz“ bekannt. Unter anderem regelt es die energetischen Standards für Neubauten und Sanierungen von Bestandsgebäuden. Mit der Novelle vom 1. Januar 2024 wurde auch geregelt, dass jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden muss und fossile Öl- und Gasheizungen ab 2045 nicht mehr betrieben werden dürfen. Die aktuelle Bundesregierung will das GEG grundlegend ändern und es durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ablösen , welches am 13.05.2025 im Kabinett beschlossen wurde und im November in Kraft treten soll.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das EnWG ist die rechtliche Grundlage für die Energieversorgung in Deutschland. Es legt fest, wie Energie erzeugt, transportiert und verteilt wird und sorgt dafür, dass die Versorgung umweltverträglich erfolgt. Ziel des EnWG ist es, eine zuverlässige und faire Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten und gleichzeitig den Wettbewerb zu fördern. Das Gesetz regelt unter anderem den Betrieb von Strom- und Gasnetzen, den Wettbewerb zwischen Energieanbietern, den Zugang zu Energienetzen (Netzzugang) und den Schutz von Verbraucher*innen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien regelt. Es legt Ausbauziele fest, garantiert die vorrangige Einspeisung von Regenerativstrom und definiert Fördermechanismen wie Einspeisevergütung und Marktprämie.

Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Kurz gefasst ist das Ziel des WPG, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet es alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne zu erstellen. Bis Mitte 2026 müssen alle Großstädte diese Wärmepläne vorlegen, kleinere Gemeinden bis Mitte 2028. Dabei ist es den Ländern offengelassen, diese Abgabefristen auch zu verkürzen.

Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein möchte bereits 2040 klimaneutral sein. Dafür hat es das EWKG aufgesetzt. In §10 des EWKG regelt das Land Schleswig-Holstein die Verpflichtung zur Kommunalen Wärmeplanung. Weitere Punkte, die geregelt werden, sind u.a. Klimaschutz in der öffentlichen Verwaltung, die Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf Parkplätzen, nachhaltige Mobilität und biologischer Klimaschutz.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)

Die AVBFernwärmeV legt fest, unter welchen standardisierten Bedingungen Haushalte und Unternehmen mit Fernwärme beliefert werden. Sie schützt dabei sowohl die Verbraucher*innen als auch die Versorger*innen, indem sie einheitliche Regeln vorgibt. Das übergeordnete Recht, auf dessen Basis diese Verordnung erlassen wurde, ist das EnWG.

Instrumente, Konzepte und Modelle

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung zielt darauf ab, dass die Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral erfolgen soll. Vorgaben zur Wärmeplanung regelt dabei das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie soll zeigen, ob ein Gebäude voraussichtlich an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, ob ein Nahwärmenetz in Frage kommt oder eine dezentrale Lösung sinnvoll ist. Diese Ergebnisse der Wärmeplanung ist nicht verbindlich. Jede*r Hauseigentümer*in darf selbst entscheiden, wie die (klimaneutrale) Form der Wärmeversorgung in Zukunft aussehen soll. D.h. auch wenn in einem Gebiet Fern- bzw. Nahwärme ausgebaut werden soll, kann das Haus trotzdem über eine Wärmepumpe beheizt werden – es sei denn, die Kommune hat einen rechtlich verbindlichen Anschluss- und Benutzungszwang erlassen.

Energy Sharing

Energy Sharing beschreibt ein Modell der gemeinschaftlichen Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien, bei dem mehrere Teilnehmende lokal erzeugten Strom (bilanziell) über das öffentliche Stromnetz teilen. Energy Sharing ist in Deutschland in §42c EnWG geregelt und soll ab Juni 2026 umgesetzt werden. Es kann helfen, Kosten zu senken, lokale Wertschöpfung zu stärken und den Eigenverbrauch zu erhöhen. Es basiert auf erneuerbaren Energien (PV, Wind, Biomasse) und kann physisch (lokales Netz) oder bilanziell (virtuelle Zuordnung) umgesetzt werden. Es ist von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung abzugrenzen, da bei diesen Konzepten nicht das öffentliche Stromnetz genutzt wird.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Die GGV ist im EnWG (§42b) geregelt. Die GGV ermöglicht es, auf Mehrparteiengebäuden eine Solaranlage zu errichten und den dadurch erzeugten Solarstrom an verschiedene Haushalte zu verteilen. Dies soll Anreize für den weiteren Ausbau der Photovoltaik schaffen. Anders als Mieterstrom ist es kein gefördertes Modell. Auch wenn der Name es auf den ersten Blick suggeriert: Das GGV bezieht sich nicht auf eine gemeinsame Wärmeversorgung, sondern lediglich auf die gemeinschaftliche Stromerzeugung. Allerdings kann dieser Strom für eine gemeinsame Heizanlage, z.B. eine Wärmepumpe, genutzt werden.

Mieterstrom

Mieterstrom ist lokal erzeugter Strom – meist aus Photovoltaik –, der direkt an die Bewohner*innen eines Mehrparteiengebäudes geliefert wird, ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes. Der Mieterstrom wird über einen separaten Mieterstromvertrag bezogen. Im EnWG werden dafür die Pflichten der Mieterstromanbietenden und die Anforderungen an die Verträge geregelt. Außerdem kann Mieterstrom durch einen Mieterstromzuschlag gefördert werden. Die Regeln dafür sind wiederum im EEG festgelegt.

Das Wärme-Glossar ist im Rahmen des Projekts „bewirk – gemeinschaftliche Wärme in Städten“ entstanden, das von BINGO! Die Umweltlotterie und der EKSH gefördert wurde.

Hier gibt’s das Glossar als Download: bewirk wärme-glossar_Gesetze und Verordnungen
Weitere Infomaterialien findest du auf unserer Webseite in der Schule.