19. Juni 2025

Energiegenossenschaften gestalten die Energiewende

Die Ergebnisse des Sozialen Nachhaltigkeitsbarometers des Ariadne-Projektes haben gezeigt: ca. 70% der Befragten aus Schleswig-Holstein befürworten die Energiewende. Dabei wünschen sich ca. 60% der Befragten eine stärkere Beteiligung bei der Gestaltung.

Energiegenossenschaften bieten eine Möglichkeit die Energiewende aktiv mitzugestalten und haben sich als wichtiger Baustein für die Energiewende erwiesen. Im Grunde schließen sich dabei verschiedenste, lokale Akteur*innen zusammen, um gemeinsam erneuerbare Energieprojekte zu finanzieren und den hohen Planungs- und Verwaltungsaufwand solcher Projekte zu bewältigen. Energiegenossenschaften ermöglichen es nicht nur den Beteiligten gemeinsames Kapital für die Umsetzung von größeren Energieprojekten zu beschaffen und den Verwaltungsprozess zu bündeln, sondern sie bilden gleichzeitig lokale Netzwerke in denen lokale Akteur*innen von außerhalb miteingebunden werden Stifterverband, 2022. Von der Planung über die Umsetzung, bis hin zum Betrieb erleichtern Energiegenossenschaften die Entstehung von Bürgerenergieprojekten. So tragen Energiegenossenschaften nicht nur zu einer breiten Teilhabe und Akzeptanz der Bürger*innen für die Energiewende und dem Klimaschutz bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag für die lokale Wertschöpfung.

Mehr dazu findet ihr in unserem letzten Beitrag zu Was ist eine Energiegenossenschaft?

Energiegenossenschaften in Schleswig-Holstein

Über ganz Deutschland hinweg, tragen lokale Energiegenossenschaften schon einen signifikanten Beitrag zur Energiegewinnung durch erneuerbare bei, wie aus der jüngsten Umfrage des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband DRGV 2024 hervorgeht. Bis heute gibt es in Deutschland schon insgesamt 1038 Energiegenossenschaften mit rund 220 Tausend Mitgliedern. Davon liegen 47 in Schleswig-Holstein Netzwerk Energiewende Jetzt e.V., 2025 & Gemeinsames Registerportal.

Das Genossenschaftswesen im Energiebereich hat eine lange Tradition. So wirkten bereits die sogenannten Elektrizitätsgenossenschaften im ländlich geprägten preußischen Schleswig-Holstein des 20. Jahrhunderts als Form der Selbsthilfe. Denn überall dort, wo der Landkreis nicht selbst aktiv wurde, entstanden genossenschaftlich organisierte Lösungen für die Elektrifizierung der Ortschaften Holstenkamp, 2018.

Auch heutzutage findet sich dieses Bürgerengagement in der Energieerzeugung, sowohl in kleinen Gemeinden wie Weesby, als auch in größeren Städten wie Lübeck. Die Anzahl der Energiegenossenschaften ist seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welches die Vergütung von grünem Strom sichert, im Jahre 2003 rapide angestiegen. Während die Zahl der Neugründung aufgrund einer Absenkung der Einspeisevergütung zwischen 2016 und 2021 stagniert ist, ist sie zuletzt aufgrund verbesserter Rahmenbedingungen wieder deutlich angestiegen. Im Durchschnitt wurden zwischen 2016 und 2021 jährlich nur 17 Energiegenossenschaften gegründet. In den folgenden Jahren 2022 und 2023 stieg die Anzahl der Neugründungen auf 36 bzw. 88 an DRGV, 2024. Außerdem planen knapp 2/3 der bestehenden Energiegenossenschaften die Umsetzung neuer Projekte im nächsten Jahr. So wird bspw. der Bürgerenergiepark der „Grenzland Bürgerenergie EG“ im nordfriesischen Ellhöft künftig grünen Wasserstoff aus den bestehenden Wind- und PV Anlagen erzeugen Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, 2023. Es ist nur eins von vielen Beispielen, die zeigen, dass Energiegenossenschaften einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.

Unterstützung durch Bund und Land

Neben der gültigen Einspeisevergütung, welches durch das Erneuerbare Energien Gesetz festgelegt wird, und den zahlreichen Förderungen für erneuerbare Energie im Allgemeinen, bieten sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), als auch das Land Schleswig-Holstein gezielte Förderungen für Energiegenossenschaften an.

Seit dem 1. Januar 2023 fördert das BMWK „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergieanlagen an Land“ mit bis zu 300 Tausend Euro. Förderfähig sind die Kosten für die Planungs- und Genehmigungsphase von on-shore Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von bis zu 25 MW pro Antragssteller. Bereitgestellt werden sämtliche Vorplanungskosten (z.B. für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen oder die Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung), Kosten für notwendige Gutachten im Rahmen einer zur Umsetzung des Projektes erforderlichen Bebauungsplan-Änderung und Kosten für Rechts- und Steuerbeitragsleistung bei grundlegenden Angelegenheiten, welche im Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Wichtig dabei ist, dass die förderfähigen Maßnahmen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen haben.  Die Höhe der Förderung umfasst 70 % der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten und kann online über das Förderportal der BAFA beantragt werden.

Für die Stärkung der Teilhabe von Bürger*innen an der Energiewende vor Ort, stellt das Land Schleswig-Holstein bis zu 200 Tausend Euro pro Bürgerenergieprojekt aus dem Sondervermögen „Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie“ über die landeseigene Förderbank IB.SH bereit. Ähnlich wie bei der Förderung des Bundes, soll mit den Geldern die „Planungs- und Startphase erleichtert und finanzielle Risiken gesenkt werden“ IB.SH, 2024. Förderfähig sind Bürgerenergieprojekt, welche einen Beitrag zur Minderung von Treibhausgasen leisten wollen. Dazu gehören neben der Bereitstellung von erneuerbaren Energien z.B. auch Projekte für grüne Mobilität, Energieeffizienz von Gebäuden und Quartieren, oder Digitalisierung im Energiesektor. Der Förderantrag ist bei der IB.SH einzureichen, welche ebenfalls Initialberatungen anbietet.

Mehr zu Energiegenossenschaften findet ihr hier: Netzwerk Energiewende Jetzt e.V. 

Quellen:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, 2023

Stifterverband, 2022

DRGV 2024

IB.SH, 2024

Netzwerk Energiewende Jetzt e.V., 2024

Holstenkamp (2017) Die Geschichte der Elektrizitätsgenossenschaften in Deutschland