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Das Solarspitzengesetz – Was ändert sich?
📈 In Deutschland werden Solaranlagen immer beliebter – ob auf großen Flächen oder dem privaten Dach. So wird auch immer mehr Solarstrom in das Netz eingespeist, belastet und destabilisert es in Zeiten geringer Nachfrage.
⚖️ Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken und Anreize für mehr Speicherung zu setzen, hat der Bundestag eine Reihe neuer Gesetze verabschiedet. Darunter auch das Solarspitzengesetz, oder in bürokratisch: „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“. Das Gesetz nimmt Änderungen am EEG vor und ist am 25. Februar in Kraft getreten.
💡Das Wichtigste auf einen Blick:
👉Das Gesetz betrifft nur neue Anlagen.
👉Solarstrom Einspeisung in Zeiten niederiger Nachfrage kann die Stabilität des Netzes gefährden, unter Umständen ergeben sich zudem negative Börsenpreise.
👉Keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen
👉Vergütung wird auf Ende des Förderzeitraums verschoben
👉neue PV Anlagen ab 7 kWPeak müssen steuerbar sein, so kann der Netzbetreiber die Einspeisung ggf. drosseln
👉Neue Anlagen ohne Steuerung dürfen nur 60 Prozent der Nennleistung in das Netz einspeisen
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Du möchtest mehr zu dem Gesetz lesen? Beim Bundesverband Solarwirtschaft findest du weitere Details. Das ganze Gesetz kannst du unter hier nachlesen.
📷 Bildnachweise
Bild 1: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Bild 2: EnergieWinde/B. Grotjahn, Quelle Daten: Energy-Charts/Fraunhofer ISE, Statista