9. Februar 2023

Mini-Photovoltaik, große Power in Schleswig-Holstein

Piktogramm SonneWie komme ich als Mieter*in an Solarstrom? Die Antwort heißt Balkon Photovoltaik (PV) oder auch Steckersolarmodule. Man braucht kein Hausdach, sondern nur einen geeigneten Balkon oder eine entsprechende Hauswand. Auch die Installation auf einer Terrasse, einem Carport oder in einem Garten ist möglich. Mini-PV ist beliebt und wird aktuell aktiv gefördert. Wir haben euch hier Wissenswertes und aktuelle Initiativen und Informationen aus der Region rund um Balkonkraftwerke zusammengestellt.

Balkonkraftwerk – was und wie viel?

Was genau ist ein Balkonkraftwerk eigentlich? Auch Mini-Energieerzeugungsanlagen genannt, handelt es sich bei einem Balkonkraftwerk um eine oder maximal zwei Solarpanelen, die an der Hausaußenwand oder Balkonen angebracht werden können, sowie einem passenden Wechselrichter. Wechselrichter wandeln den erzeugten Solarstrom von Gleichstrom in Wechselstrom um und machen ihn so kompatibel für das Hausnetz und das öffentliche Netz. Die sogenannte Wechselrichter-Leistung darf dabei 600 Watt nicht überschreiten.

Die für Balkonkraftwerke verwendeten PV-Module sind dieselben, die auch für große Anlagen genutzt werden. Aktuell haben sie eine Leistung von bis zu 410 Watt. Für Balkonkraftwerke sind Module ab 320 Watt gut nutzbar, auch um die Maximalleistung auszunutzen. Aktuell werden für Balkonkraftwerke oft Module um die 375 Watt verkauft.  Mit einem solchen Modul lassen sich je nach Ausrichtung circa bis zu 340 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen. Der durchschnittliche Stromverbrauch von zwei Personen in einer Wohnung liegt zwischen rund 2.000 bis 2.500 Kilowattstunden im Jahr. Die Grundlast, also die Belastung des Stromnetzes, die während eines Tages nicht unterschritten wird, einer kleinen bis mittleren Wohnung liegt zwischen 40 und 350 Watt. Diese lässt sich mit einem Balkonkraftwerk in der Regel realistisch abdecken. So sind zum Beispiel alle Stand-By-Verbräuche von Elektrogeräten abgedeckt.

Voraussetzungen für den Solarstrom vom eigenen Modul

Einige technische und organisatorische Voraussetzungen müssen für den Anschluss einer solchen Anlage an das eigene Stromnetz erfüllt sein. Aktuell wird ein Zweirichtungszähler benötigt, gegebenenfalls muss also der Stromzähler ausgewechselt werden. Notwendig für den Anschluss ist ein extra abgesicherter Stromkreis oder ein Stromkreis, an dem keine weiteren großen Verbrauer hängen und ggf. eine entsprechende Änderung der Sicherung. Das Stecker-PV-Modul kann dann mit einem normalen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) an die Steckdose angeschlossen werden.

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Erklärvideo Umweltinstitut München: So einfach ist es, ein Balkon-Solarmodul in Betrieb zu nehmen

Viele Netzbetreiber verlangen zudem einen zugelassenen Spezialstecker für oder mit entsprechender Spezial-Steckdose sowie einen Wechselrichter (Stichwort Wielandstecker). Aktuell wird von Fachverbänden jedoch auch der Anschluss mit einem normalen Stecker diskutiert und eine Norm des VDEs erarbeitet. (Siehe Rechtliches). Wenn man selbst keine Erfahrung mit Elektro-Installation hat, empfiehlt sich die Installation durch eine*n Elektriker*in.

Es gibt viele kreative Möglichkeiten Steckersolarmodule anzubringen: Auf dem Schrägdach, Flachdach, Terrasse, im Garten auf einem Gestell, ggf. auch noch bewegbar, um es zur Sonne auszurichten, als Solartisch, auf dem Gartenhaus, Carport … Wichtig bei allen Installationen ist die Befestigung. Gestelle und Befestigungen müssen gegen die Windlast gesichert sein. Auf Flachdächern werden zum Beispiel Gestelle genutzt, die mit Gehwegplatten gesichert sind. So können sie nicht wegfliegen aber die Dachhaut bleibt bei der Befestigung unbeschädigt.

Die Mini-PV-Anlage muss beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden (DKE, 2023).

Rechtliche Fragen

Die Anmeldung beim Netzbetreiber und der BNA ist zwingend notwendig. Der*die Vermieter*in sollte über die Installation informiert werden und damit einverstanden sein. Spannend dabei ist, dass laut einem Gerichtsurteil von 2021 die Einwilligung des Vermietenden vonnöten ist, aber auch nicht untersagt werden darf (Amtsgericht Stuttgart 30.03.2021, Aktenzeichen 37 C 2283/20). Solang die Anlage baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar, fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist und natürlich keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von ihr ausgeht, muss der*die Vermieter*in die Anlage akzeptieren oder dulden. Auch eine Deklarierung von PV-Modulen als Sichtschutz für die Mieter*innen wäre möglich.

Der VDE setzt sich für eine Vereinfachung der Anmeldung und Nutzung von Mini-PV-Anlagen ein (Positionspapier VDE, Januar 2023). VDE und der Chef der Bundesnetzagentur haben sich inzugedessen für den Anschluss mit einem normalen Stecker ausgesprochen. In der aktuell gültigen VDE VorNorm (DIN VDE V 0628-1) ist noch ein Wieland-Stecker vorgeschrieben.  Bei dem Thema Balkonkraftwerke ist aktuell viel in Bewegung und die Erstellung der endgültigen VDE Norm bleibt abzuwarten.

Auch der Gemeinde sind hier die Hände gebunden. Gemäß EU-Energie-Richtlinie im Rahmen des Green Deals, sind Stecker-Solarmodule bis 600W frei von jeglicher Genehmigung, Anmeldung, oder sonstige Bestimmungen auf dieser Ebene. Uns sind einige Fälle aus der Region bekannt, in denen Balkonkraftwerke mittels Bebauungsplanes untersagt werden sollten. Die Gemeinde kann jedoch die Anbringung von Mini-PV-Anlagen nicht grundsätzlich verbieten oder per Gestaltungssatzung nicht zulassen. Selbst für die als UNESCO Weltkulturerbe geschützte Innenstadt von Lübeck wurde nach Rücksprache mit dem entsprechenden Büro im Kanzleramt eine Freigabe für Mini-PV-Anlagen erteilt. Natürlich nicht in den schönen denkmalgeschützten Altstadtstraßen selbst sondern zum Beispiel für nicht einsehbare Innenhöfe, wo laut BürgerEnergie Lübeck inzwischen viele Anlagen angebracht sind.

Kostenpunkt?

Die Kosten für eine neue Mini-PV-Anlage betragen inklusive der notwenige Teile circa 700 bis 1.000 Euro. Durch die Erlassung der Mehrwertsteuer sind die Anlagen insgesamt im Preis gesunken. Auch Sammelbestellungen können den Preis reduzieren. Einige Netzbetreiber bestehen auf die Installation und Abnahme der Anlage durch eine*n Fachelektriker*in. Auch der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) empfiehlt die Anbringung durch eine Fachkraft. Dabei und für die jeweilige Befestigung können zusätzliche Kosten entstehen.

Am 16. Januar 2023 startete das neue Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ des Landes Schleswig-Holstein. Im Rahmen dieses Programms sind auch Förderungen für Mini-PV-Anlagen von bis zu 200 Euro möglich. Aktuell verlangen die Förderbedingungen noch den „Wielandstecker“. Möglicherweise ändert sich dies aber für die nächsten Förderzeitfenster. Informationen und Antragsstellung sind auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein verfügbar. Die Beantragung ist wieder möglich ab dem 31. März 2023. Einen Überblick über weitere Fördermöglichkeiten gibt es hier.

Balkon-PV gemeinsam voranbringen

Das alles muss man nicht allein schaffen. Es gibt viele Möglichkeiten, den Ausbau von Balkonkraftwerken in der eigenen Gemeinde gemeinschaftlich voranzutreiben und sich gegenseitig zu helfen. Beispiele sind Selbstbaugemeinschaften, zum Beispiel wie die Initiative SoLocal Energy e.V. in Kassel. Hier werden Bauteile und Werkzeuge solidarisch eingekauft und die Mitglieder helfen sich und anderen gegenseitig große und kleine Solaranlagen zu installieren. Ein genossenschaftlicher und solidarischer Einkauf mit größeren Sammelbestellungen macht Balkonkraftwerke und damit Sonnenstrom für mehr Menschen erschwinglich.

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Wir haben in unserem „Bewirk Was“ Podcast mit Kerstin von SoLocal Energy e.V. ausführlich über die Solar Selbstbaugemeinschaft gesprochen.

Auch in Schleswig-Holstein engagieren sich viele Bürger*innen für die (Mini) Solarwende. Zum Beispiel hat sich in Basedow die SolarINI Lauenburg gegründet, die ehrenamtlich SolarInfo-Veranstaltungen organisiert und zu allem rund um Solarenergie (Elektroauto, PV-Anlage, Batteriepeicher, Balkon PV) berät (Hier geht’s zum Blog-Artikel). Gemeinsam mit dem Verein SoliSolar aus Hamburg organisiert sie solidarische Sammelbestellungen für Balkonkraftwerke.

Außerdem setzen sich die beiden Initiativen aktuell mit Möglichkeiten zur Weiternutzung von gebrauchten Solarpanelen auseinander. Das ist als Recycling nicht nur gut (bzw. noch besser) für die Umwelt, sondern macht Balkonkraftwerke auch deutlich erschwinglicher für viele Menschen. Weitere Initiativen gründen sich gerade auch in Kiel, Bad Segeberg und Ahrensburg.

Also los geht’s: Jetzt die Energiewende von unten starten – oder eben vom Balkon aus!

Übrigens: Dieses Jahr organisieren wir für Euch vier landesweite Netzwerktreffen, damit Ihr Euch als Aktive untereinander über Eure Erfahrungen austauschen könnt, Euch gegenseitig Rückhalt gebt und wir gemeinsam erarbeiten, welche Aktivitäten wir landesweit aufstellen sollten, um Euch vor Ort besser unterstützen zu können. Los geht’s am 17. und 18. Februar mit dem Netzwerktreffen für Solarinitiativen. Details, Infos zur Anmeldung und weitere Termine findet ihr hier.

Piktogramm Sonne

Quellen und weiterführende Links

Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, 2023 zu Mini-PV-Anlagen

Netzbetreiber finden: hier oder auf der letzten Abrechnung

Positionspapier VDE zu Mini-PV, Januar 2023

VDE VorNorm Energiesteckvorrichtungen (DIN VDE V 0628-1,  kostenpflichtiges Download)

Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein: Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

Überblick über weitere Fördermöglichkeiten gibt es hier.